Dienstag, 7. Februar 2012
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Aktienclub

Ein Aktienclub bezeichnet eine Gruppe von Anlegern, die in Aktien investiert. Die Anteile werden entsprechend der Gesamtsume auf jedes Mitglied verteilt, wobei die Frage nach neuen Investitionen in der Regel gemeinschaftlich geklärt wird.
Das gesamte Depot lautet dann auf den Namen des Clubs.
Die Zahl der Mitglieder eines Aktienclubs kann sehr unterschiedlich ausfallen. Meist ist sie zudem regional abhängig. Kleinere Aktienclubs besitzen folglich ein familiäres Flair, in dem sich die Mitglieder gegenseitig kennen und meist durch Privatbekanntschaften in den Kreis geraten.

Bei überregionalen Investmentclubs sieht dies hingegen anders aus: Mehrere hundert Mitglieder sind hier keine Seltenheit und die strukturelle Beschaffenheit gleicht nicht selten einer Organisation. Dass sich hieraus meist ein größerer Erfolg, wie auch eine breitenwirksamere Popularität ergibt, liegt auf der Hand.
Die Zahl der regionalen Investmentclubs wird auf 2000 geschätzt, die der überregionalen gar auf über 500.

Die Vorteile der Mitgliedschaft eines Aktienclubs liegt indes nicht nur in der vorteilhafteren Koordienierung der einzelnen Geldbeträge, da beispielsweise die degressiven Gebühren der Banken leichter auf die jeweiligen Teilhaber zu verteilen sind, sondern besteht vor allem auch in dem Lerneffekt. Aus dem Investitionsverhalten der erfahreneren Mitglieder lassen sich schnell positive Effekte für die Neueinsteiger beobachten, was sich folglich in barer Münze auszahlt. Die Geselligkeit auf den Mitgliedertreffen leistet ihr übriges.
Rechtlich wird ein Aktienclub als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begriffen. Die Grundlage ist ein Gesellschaftsvertrag, den jeder Teilhaber unterschreiben muss. Sollte die Mitgliederzahl jedoch höher als 50 sein oder die Gesamtsumme 500.000 Euro übersteigen, dann unterliegt der Aktienclub der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dem entsprechend müssen die Anteile auch öffentlich angeboten werden, worüber auch jedes Mitglied in den jeweiligen Statuten aufgeklärt wird.

Autor: Thomas A.Mücke
thomas.muecke[at]googlemail.com

 
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