Dienstag, 7. Februar 2012
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Ratenkredite - Möglichkeiten der Forderungssicherung

Wer eine Anschaffung mittlerer Dimension plant wie in etwa ein neues KFZ und die Mittel zur Barzahlung nicht aufbringen kann bzw. nicht aufbringen will, für den bietet sich die Aufnahme eines Ratenkredites an. Ratenkredite sind eine äußerst beliebte Finanzierungsform denn nicht nur ist das Produkt altbewährt, sondern auch der Prozess von der Antragsstellung bis zur Auszahlung des Kredites ist meist unkompliziert. Wer einen Kreditantrag einreichen möchte, der muss meistens nicht mehr als einen Lohnnachweis vorlegen; danach wird der Kreditantrag bearbeitet und die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers überprüft. Ist der Bonitätscheck positiv, dann kann der Kredit genehmigt werden. Kreditinstitute sichern sich allerdings mit Hilfe einiger Mittel gegen mögliche Forderungsverluste ab; Kreditsuchende sollten mit der Fachterminologie vertraut sein bevor das Gespräch mit einem Bankberater gesucht wird.

Üblicherweise muss der Kreditnehmer – sofern der Kredit zweckgebunden vergeben wird – noch eine Sicherungsübereignung unterzeichnen. Eine Sicherungsübereignung ist für das Kreditinstitut ein Mittel zur Forderungssicherung; sie sagt aus, dass der Kreditgeber solange Besitzer der finanzierten Sache bleibt bis die Kreditrückzahlung durch den Kreditnehmer vollständig erfolgt ist.

Ebenso nicht unüblich ist, dass der Kreditgeber eine im Kreditvertrag festgehaltene Gehaltsabtretung verlangt. Kommt es nämlich beim Kreditnehmer zu (wiederholten) Zahlungsschwierigkeiten, dann können die Forderungen gegebenenfalls beim Arbeitgeber des Kreditnehmers eingetrieben werden.

Ein weitaus probateres Mittel zur Kreditsicherung ist allerdings die so genannte Restschuldversicherung. Mittlerweile ist es durchaus nicht unüblich, dass Kreditinstitute den Abschluss einer solchen zur Bedingung für die Vergabe eines Ratenkredites machen. Eine Restschuldversicherung erfüllt schlussendlich den gleichen Zweck wie eine Gehaltsabtretung – nämlich, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsausfällen die Begleichung der offenen Forderung sichergestellt ist. Aus der Sicht des Kreditgebers ist die Forderung nach dem Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus verständlich, für den Kreditnehmer ist diese Art der Kreditsicherung allerdings mitunter problematisch, denn die Kosten für eine Restschuldversicherung müssen nicht in die Berechnung des Effektivzinses miteinbezogen werden. Somit erschwert sich der Vergleich von Kreditangeboten erheblich. Die verpflichtende Angabe eines Effektivzinses bei Kreditangeboten wurde vom Gesetzgeber gerade deshalb eingeführt um den Konsumenten den Kreditvergleich zu erleichtern; ist allerdings eine Restschuldversicherung Bedingung für die Kreditvergabe und müssen die Kosten dafür nicht in den Effektivzins mit einberechnet werden, dann ist das Vergleichsmittel Effektivzins für den Kreditsuchenden nicht mehr aussagekräftig.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die Antragsabwicklung bei Ratenkrediten meist ohne größere Komplikationen rasch erledigt werden kann. Kreditsuchende sollten dennoch im Vorfeld die wahren Kreditkosten mit der Bank abklären, da der Effektivzins zum Vergleich von Kreditangeboten mitunter nur bedingt aussagekräftig ist.

Autor: Claudia Schäfer
gazzolina[at]gmx.net

 
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