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Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung |
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Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen erstmals Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen. Nur in Fällen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit werden auch schon zu einem früheren Zeitpunkt Leistungen fällig. Das normale Rentenalter aber liegt nach wie vor bei 65 Jahren. Wer dann aus dem Erwerbsleben ausscheidet und 40 Versicherungsjahre aufzuweisen hat, kann mit einer Rente in Höhe von etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes aller Arbeitnehmer (nicht des eigenen letzten Arbeitsentgelts) rechnen. Wer zum Zeitpunkt seines 65. Geburtstages sogar 45 Versicherungsjahre aufweisen kann, bekommt rund 68 Prozent. Die Frage nach der Höhe der Rente für den Einzelfall ist leider nicht so einfach zu beantworten. Die Rentenberechnung ist recht kompliziert, weil sie sich aus der individuellen Geldanlage eines jeden Versicherten ergibt. Die Rentenhöhe hängt im wesentlichen von der Höhe des gesamten Arbeitsverdienstes ab, für den man Beiträge entrichtet hat. Für die Berechnung ist also nicht - wie oft irrtümlich angenommen wird - der Verdienst der letzten drei oder fünf Jahre, sondern der während der gesamten Versicherungszeit maßgebend. Der in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Verdienst wird in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Wenn das eigene Arbeitseinkommen in einem Kalenderjahr dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Jahres entspricht, erhält man einen Entgeltpunkt. Ein geringerer Verdienst ergibt weniger, ein höherer mehr als einen Entgeltpunkt. Zu den versicherten Verdiensten gehören auch Zeiten der Kindererziehung, für die jährlich 0,75 Entgeltpunkte berücksichtigt werden. Autor: Peter Lehmann contact[at]altersvorsorge-rentenfonds.de |