Dienstag, 7. Februar 2012
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Die staatlichen Zulagen der Riester Rente

Bei der Riester Rente spart jeder, der Berechtigt ist, in einen Sparvertrag fürs Alter abzuschließen. Die staatliche Rente reicht nicht mehr aus, um sich den Lebensstandard zu sichern. Eigentlich ganz einfach, oder nicht? Um den Lebensabend doch noch zu retten, gibt Vater Staat mit jedem abgeschlossenen Vertrag noch ein paar Euro dazu. Das ganze nennt man dann Riester Förderung. Nun, fangen wir mal ganz am Anfang an. Wer bekommt denn eigentlich die Förderung und wieviel bekommt denn so ein Sparer, der für den Lebensabend vorsorgen will? Alle Arbeitnehmer, die pflichtversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dann noch Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherte gleichstehende Personen sowie Empfänger von Besoldungs- oder Amtsbezügen wie zum Beispiel Beamte, Richter und Berufssoldaten.

Es gibt auch noch Sonderregelungen für Ehepaare, die sogenannte Kombi-Ehe. Wenn nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis der Riesterförderung gehört, so kann der Ehepartner (Ehefrau, Ehemann) eine eigene mittelbare Zulagenförderung erlangen. Dies setzt voraus das beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht getrennt leben und beide jeweils einen auf ihren Namen lautenden Riester Vertrag zur Altervorsorge abgeschlossen hat.

Förderberechtigte Personen erhalten die Förderung zur Riester Rente nach Abschluss eines zerifizierten Vertrages und Zahlung des Beitrages. Beide Ehepartner erhalten Fördergelder, allerdings muss nur der direkt Förderberechtigte einen Mindesteigenbeitrag zahlen. Hier ist es ratsam, einen qualifizierten Berater zu kontaktieren, der genaue Auskunft über die Riester-Rente geben kann. Die Zulagen errechnen sich aus der Höhe der Beiträge. Für das Jahr 2005 mussten mindestens 2 % des Bruttolohnes des direkt Förderberechtigten in den Sparvertrag eingezahlt werden um die volle Förderung in Höhe von 76 Euro zu bekommen. Hat man Kinder, fließen in den Riestervertrag pro Kind nochmals 92 Euro. Dies ist eine ansehnliche Rendite, da ja noch die Zinsen gutgeschrieben werden. Der Höchstbeitrag, der förderwürdig war, betrug 1.050 Euro im Jahr oder 87,50 Euro im Monat. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde der Sparbeitrag auf 3 % des Bruttojahreseinkommens angehoben.

Dafür stieg auch die Förderung an. Für die Jahre 2006 und für das laufende Jahr bekommt jeder Förderberechtigte 114 Euro gutgeschrieben und für jedes Kind nochmals 138 Euro. Der Höchstbetrag stieg auf 1.575 Euro pro Jahr oder 131,25 Euro pro Monat. Ab dem Jahr 2008 werden 4 % des Bruttojahreseinkommens in den Riester Sparplan eingezahlt. Die Förderung steigt dann auf 154 Euro für den Förderberechtigten und 185 Euro für jedes Kind. Der Höchstbetrag ist nun 2.100 Euro oder 175 Euro pro Monat.

Autor: Sebastian Spreen
sebastian.spreen[at]gmx.de 

 
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