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Nimmt man mit einem eigenen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teil, muss man nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, sondern auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Doch die Wahl der passenden Autoversicherung ist nicht einfach, weil es unglaubliche viele und unterschiedliche Tarifmodelle gibt. Wer wirklich und unabhängig vergleichen möchte, kann dies entweder selbst (vorzugsweise online) tun oder aber eine Verbraucherzentrale gegen Entgelt damit beauftragen. Durch einen Vergleich der Autoversicherung lässt sich einiges an Geld jährlich einsparen. Für die Berechnung der Beitragsprämie zur Kfz-Haftpflichtversicherung werden sowohl Versicherungsnehmer als auch das Fahrzeug entsprechend bestimmter Merkmale eingestuft. Das Fahrzeug wird abhängig von seiner Größe, Jahreskilometerleistung, Alter und durchschnittliche Beteiligung an Verkehrsunfällen den Typ- und Regionalklassen zugeordnet. Ein unabhängiger Sachverständiger nimmt jährlich die Typklasseneinstufung vor. Die Zuordnung zu einer Regionalklasse hängt von der Anzahl der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Fahrzeuge ab. Der Versicherungsnehmer wird danach beurteilt, seit wann ein Fahrzeug unfallfrei auf ihn zugelassen wurde. Der bisher ggf. bei einer anderen Versicherung erzielte Schadenfreiheitsrabatt, der übrigens bis auf 25 bis 30 % der Grundsumme sinken kann, wird außerdem berücksichtigt. Ferner sind Geschlecht und auch Berufsgruppenzugehörigkeit Kriterien. Auch die jährliche Kilometerleistung sowie der Umstand, ob es sich um ein Garagenfahrzeug handelt, fließt in die Beitragsbestimmung ein. In wieweit allerdings die herangezogenen Beurteilungskriterien wirklich stimmen, kann nur angenommen werden. Besonders hohe Beitragssätze muss man als jugendlicher Fahrer unter 25 Jahren hinnehmen. Viele Anfänger zahlen einen Beitragssatz von 240 Prozent der Grundsumme. Erst wenn eine mindestens dreijährige Fahrpraxis nachgewiesen werden kann, wird eine Beitragssenkung auf 140 Prozent möglich für den Abschluss der ersten eigenen Autoversicherung. Dies ist beispielsweise dadurch zu erreichen, dass Sohn oder Tochter das elterliche Auto ebenfalls nutzen. Allerdings sollten die Eltern dies ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden, die sich dann zwar um 10 bis 20 Prozent verteuert, dafür aber im Schadensfall keine Regulierungsvorbehalte hat. Im Laufe der Jahre kann man durch unfallfreies Fahren einen Beitragssatz von 25 bis 30 Prozent der Grundsumme ‚erfahren’. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss der Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings wird diese Fahrzeugteilversicherung, die es als Teil- oder Vollkaskoversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung gibt, häufig dann gewählt, wenn das Fahrzeug per Leasing oder Kredit erworben wurde. Wer eine Autoversicherung günstig abschließen will, kann seine Recherche auf online vornehmen. Direkt- bzw. Onlineversicherer können, weil sie nur wenige Versicherungsagenturen unterhalten, diese eingesparten Kosten an ihre Kundschaft weitergeben. Allerdings ist im Schadensfall mehr an Eigenengagement erforderlich, da ein direkter Ansprechpartner wie bei der Versicherungsagentur vor Ort fehlt. Autor: Heinz Wiedow info[at]artikel-base.de
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